Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (m/w/d) gesucht weiterlesen
Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) gesucht weiterlesen
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (m/w/d) gesucht weiterlesen
Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) gesucht weiterlesen
Sie als Vermieter sind grundsätzlich verpflichtet die Schönheitsreparaturen, auch während der Dauer des Mietverhältnisses, durchzuführen, es sei denn, dass die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen wirksam im Mietvertrag auf den Mieter übertragen wurde. In der Praxis werden Sie oft damit konfrontiert, dass Wohnraummieter, insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, größtenteils der Meinung sind, dass Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt werden müssen. Meist stellen sich die folgenden Fragen:
Sie als Vermieter werden von Rechtsanwalt Müller bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen zur Ausführung von Schönheitsreparaturen unterstützt.