Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (m/w/d) gesucht weiterlesen
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Je nachdem, in welcher Form der Vertrag abschlossen wurde, hat dies auch Auswirkungen auf die Beendigungsmöglichkeiten. Ein befristet geschlossener Vertrag (Zeitvertrag) kann meist nur außerordentlich gekündigt werden, während ein unbefristet geschlossener Vertrag ordentlich mit der gesetzlichen (zum Ende eines Pachtjahres!) oder vereinbarten Frist gekündigt werden kann. Meist stellen sich die folgenden Fragen:
Rechtsanwalt Müller berät und vertritt Verpächter und Pächter in sämtlichen rechtlichen Fragen rund um die Kündigung.