Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (m/w/d) gesucht weiterlesen
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Bei Beendigung des Vertrages ist das Pachtobjekt in dem Zustand zurückzugeben, indem es übernommen wurde, d.h. auch mit sämtlichen Inventar. Lediglich das Mobiliar, was der Pächter zusätzlich eingebracht hat, ist zu entfernen. Meist stellen sich die folgenden Fragen:
Rechtsanwalt Müller unterstützt und berät Sie in allen rechtlichen Fragen rund um die Rückgabe der Pachtsache.