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Räumung und Herausgabe

Bei Beendigung des Vertrages ist das Pachtobjekt in dem Zustand zurückzugeben, indem es übernommen wurde, d.h. auch mit sämtlichen Inventar. Lediglich das Mobiliar, was der Pächter zusätzlich eingebracht hat, ist zu entfernen. Meist stellen sich die folgenden Fragen:

  • Was passiert mit Inventargegenständen, die während der Vertragslaufzeit ersetzt wurden?
  • In welchem Zustand muss die Pachtsache zurückgegeben werden?
  • Was passiert mit Einbauten oder Umbauten?

Rechtsanwalt Müller unterstützt und berät Sie in allen rechtlichen Fragen rund um die Rückgabe der Pachtsache.

 

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Rechtsanwälte

Teipel & Müller

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Telefon 05631 620300 

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