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Anfechtung von Beschlüssen

Die Wohnungseigentümer regeln ihre Angelegenheiten durch Beschlüsse, die im Umlaufverfahren oder in einer Versammlung gefasst werden können. Jeder Beschluss kann insoweit auf seine Rechtmäßigkeit geprüft werden, allerdings ist eine Anfechtungsfrist von 1 Monat nach Beschlussfassung einzuhalten, da anderenfalls der Beschluss bestandskräftig würde. Meist stellen sich folgende Fragen:

  • Entspricht der Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung?
  • Ist der Beschluss ordnungsgemäß gefasst worden?
  • Kann der Beschluss auch während einer Anfechtungsklage umgesetzt werden?
  • Können die Eigentümer den Beschluss auch während einer Anfechtungsklage abändern?
  •  In welchem Umfang kann das Gericht den Beschluss abändern?

Rechtsanwalt Müller berät Sie im Zusammenhang mit sämtlichen Fragen rund um die Beschlussanfechtung und sucht gemeinsam mit Ihnen nach einer wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeit Ihre Interessen durchzusetzen.

 

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Rechtsanwälte

Teipel & Müller

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