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Architektenrecht

Der Architekt wird meist vom Bauherrn bei der Erstellung oder auch beim Umbau eines Bauwerkes beauftragt. In diesem Bereich kann der Architekt sowohl planerisch tätig sein oder auch den Bau überwachen, so dass sich in diesen Bereichen auch unterschiedliche vertragliche Verpflichtungen ergeben, die vom Architekten zu erfüllen sind. So schuldet der Architekt beispielsweise eine dauerhaft genehmigungsfähige Baugenehmigung.

Fehler bei der Planung und auch Überwachung können zu Mängeln am Bau führen, die Sie sich als Bauherr gegebenenfalls vom Bauunternehmer entgegenhalten lassen müssen.

Hier besteht allerdings die Möglichkeit auch den Architekten, der über eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung verfügt, auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen.

Sie werden von Rechtsanwalt Müller in folgenden Bereichen beraten und vertreten:

  • Haftung des Architekten
  • Planungsfehler
  • Überwachungsfehler
  • Vergütung des Architekten

 

Selbstbehalt Gebäudeversicherung bei WEG weiterlesen

 

 

Rechtsanwälte

Teipel & Müller

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Telefon 05631 620300 

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