Notare
In vielen Bereichen ist für die Vornahme besonders wichtiger Rechtsgeschäfte die Form der notariellen Beurkundung vom Gesetz vorgeschrieben. Der Notar ist dabei zur unparteiischen Amtsführung verpflichtet. Der Gesetzgeber will dadurch gewährleisten, dass die Vertragspartner beim Vertragsschluss von einer neutralen Person, dem Notar, beraten werden.
Stefan TeipelRechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht |
Matthias MüllerRechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht |
Telefon (Sekretariat)
05631 62030-13
- Immobilienrecht
(Grundstückskaufverträge, Grundstücksübertragungen, Grundschuldbestellungen, Wohnungseigentumsrecht etc.) - Erbrecht
(Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen, Erbauseinandersetzungsverträgen, Erbausschlagungen) - Familienrecht
(Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht) - Handels- und Gesellschaftsrecht
(Gründung von GmbHs und Aktiengesellschaften, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen).