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Baurecht (privat)

Der Bauvertrag ist der Grundstein für das herzustellende Bauwerk im privaten Baurecht. In diesem wird geregelt, wie das Bauwerk genau aussehen soll.

Es muss nicht immer ein umfangreicher und detaillierter Vertrag für das Bauwerk vorliegen, sondern teilweise kann es auch ausreichen, wenn man das Bauwerk nur funktional beschreibt, so dass dann der Bauunternehmer in Eigenregie entscheiden kann, wie er das Bauwerk funktionstüchtig herstellt.

Dies bedeutet aber auch, dass hinterher die Enttäuschung beim Bauherrn entstehen kann, wenn er sich doch etwas anderes vorgestellt hat.

Sie werden von Rechtsanwalt Müller in folgenden Bereichen beraten und vertreten:

 

Selbstbehalt Gebäudeversicherung bei WEG weiterlesen

 

 

Rechtsanwälte

Teipel & Müller

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Telefon 05631 620300 

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