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Kündigung / Beendigung

Je nachdem, in welcher Form der Vertrag abschlossen wurde, hat dies auch Auswirkungen auf die Beendigungsmöglichkeiten. Ein befristet geschlossener Vertrag (Zeitvertrag) kann meist nur außerordentlich gekündigt werden, während ein unbefristet geschlossener Vertrag ordentlich mit der gesetzlichen (zum Ende des nächsten Pachtjahres!) oder vereinbarten Frist gekündigt werden kann. Meist stellen sich die folgenden Fragen:

  • Wann kann ich kündigen?
  • Benötige ich einen Kündigungsgrund?
  • Gegenüber wem muss ich kündigen?
  • Wann wird das Vertragsverhältnis durch die Kündigung beendet?

Rechtsanwalt Müller berät und vertritt landwirtschaftliche Verpächter und Pächter in sämtlichen rechtlichen Fragen rund um die Kündigung.

 

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Rechtsanwälte

Teipel & Müller

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