Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (m/w/d) gesucht weiterlesen
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Grundsätzlich ist der Verpächter verpflichtet die Pachtsache auch während der Pachtzeit in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Die Erhaltung des Inventars ist hingegen meist Angelegenheit des Pächters, hierzu zählen in den meisten Fällen auch der Heckenrückschnitt und die Instandhaltung und Instandsetzung der Zäune oder auch Drainagen. Probleme treten häufig auf, wenn während der Pachtzeit eine Verschlechterung der Pachtsache selbst eintritt, so dass nicht eindeutig sein kann, ob überhaupt ein Mangel vorliegt und, wer für die Beseitigung des Mangels verantwortlich ist. Meist stellen sich die folgenden Fragen:
Rechtsanwalt Müller berät und vertritt Verpächter und Pächter in sämtlichen rechtlichen Fragen rund um die Kündigung.