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Räumung und Herausgabe

Bei Beendigung des Vertrages ist das Pachtobjekt in dem Zustand zurückzugeben, indem es übernommen wurde. Meist stellen sich die folgenden Fragen:

  • In welchem Zustand muss die Pachtsache zurückgegeben werden?
  • Was passiert mit Veränderungen?
  • Was passiert mit einer Aussaat, die bis zur Beendigung noch nicht abgeerntet werden kann?
  • Was passiert mit Prämien?
  • Was passiert mit anderen Programmen, die für die Fläche aktiviert wurden?

Rechtsanwalt Müller unterstützt und berät Sie in allen rechtlichen Fragen rund um die Rückgabe der Pachtsache.

 

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Rechtsanwälte

Teipel & Müller

Bahnhofstraße 11

34497 Korbach

Telefon 05631 620300 

Telefax 05631 6203010

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