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Beschlussfassung

Die Wohnungseigentümer regeln die Angelegenheiten durch Beschlüsse. Die Beschlüsse können im so genannten Umlaufverfahren gefasst werden, wobei dann sämtliche Wohnungseigentümer dem Beschluss zustimmen müssen. Normalerweise werden die Beschlüsse in der jährlich stattfindenden Versammlung gefasst. Meist stellen sich folgende Fragen:

  • Welche Mehrheit ist für einen Beschluss erforderlich?
  • Wie viele Wohnungseigentümer müssen anwesend sein, damit ein Beschluss gefasst werden kann?
  • Können die Wohnungseigentümer überhaupt beschließen, oder haben sie gar keine Beschlusskompetenz?
  • Was kann alles mit einem Beschluss geregelt werden?
  • Wo kann ich die Beschlüsse nachlesen?
  • Gelten auch Beschlüsse, die vor meinem Erwerb der Eigentumswohnung gefasst wurden?
  • Können Beschlüsse abgeändert werden?

Rechtsanwalt Müller berät und vertritt Sie im Zusammenhang mit sämtlichen Fragen rund um die Beschlussfassung.

 

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Rechtsanwälte

Teipel & Müller

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