Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (m/w/d) gesucht weiterlesen
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Die Wohnungseigentümer regeln die Angelegenheiten durch Beschlüsse. Die Beschlüsse können im so genannten Umlaufverfahren gefasst werden, wobei dann sämtliche Wohnungseigentümer dem Beschluss zustimmen müssen. Normalerweise werden die Beschlüsse in der jährlich stattfindenden Versammlung gefasst. Meist stellen sich folgende Fragen:
Rechtsanwalt Müller berät und vertritt Sie im Zusammenhang mit sämtlichen Fragen rund um die Beschlussfassung.