Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (m/w/d) gesucht weiterlesen
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Die Gemeinschaftsordnung ist sinngemäß als Satzung der Wohnungseigentümergemeinschaft zu verstehen. In der Gemeinschaftsordnung können beispielsweise die Stimmanteile, die Lastentragung, der zu bestellende Verwalter, die Vertretungsmöglichkeiten in Versammlungen, die Zustimmung des Verwalters bei einem Verkauf des Sondereigentums usw., d.h. alle Angelegenheiten zum Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander geregelt werden. Aufgrund des Umstandes, dass die Gemeinschaftsordnung zumeist mit der Teilungserklärung oder dem Teilungsvertrag aufgestellt wird, müssen etwaige Regelungen genau ausformuliert werden. Wichtig ist, dass Sie nicht verpflichtet sind eine Gemeinschaftsordnung aufzustellen, da dann die gesetzlichen Regelungen gelten. Diese können allerdings unter Umständen nicht Ihren Bedürfnissen entsprechen, so dass eine Regelung erfolgen muss, um die gesetzlichen Bestimmungen auszuschließen.
Rechtsanwalt Müller entwickelte gemeinsam mit Rechtsanwalt und Notar Stefan Teipel eine für Sie passende Gemeinschaftsordnung, so dass zukünftige Streitigkeiten oder unliebsame Überraschen vermieden werden.