Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (m/w/d) gesucht weiterlesen
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Nach den gesetzlichen Regelungen kann Sondereigentum nur an Räumlichkeiten gebildet werden, so dass beispielsweise der Garten oder der Pkw-Stellplatz nicht zu Sondereigentum erklärt werden kann. Gleichwohl besteht das Bedürfnis bestimmte Flächen einem Wohnungseigentümer zuzuordnen, damit dieser diese allein nutzen kann. Dafür wurde das Institut des Sondernutzungsrechts geschaffen.
Sondernutzungsrechte können durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer geschaffen werden, wobei diese nur für Rechtsnachfolger gelten, soweit diese auch im Grundbuch eingetragen sind. Ohne Eintragung im Grundbuch besteht unter Umständen nur das Sondernutzungsrecht, solange sich keine Änderung im Eigentümerbestand ergibt. Meist stellen sich die folgenden Fragen:
Rechtsanwalt Müller berät Sie im Zusammenhang mit Sondernutzungsrechten.