Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (m/w/d) gesucht weiterlesen
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Sie als Vermieter sind gesetzlich verpflichtet jährlich über die Betriebskostenvorauszahlungen eine Abrechnung zu erstellen und diese dem Mieter zu übersenden. Meist stellen sich die folgenden Fragen:
Sie als Vermieter werden von Rechtsanwalt Müller bei der Prüfung und Durchsetzung von Betriebskostennachforderungen gegenüber Wohnraummietern unterstützt. Zahlt Ihr Mieter auf eine Betriebskostenabrechnung nicht und meldet sich auch sonst nicht, so empfehlen wir umgehend zumindest eine Beratung in Anspruch zu nehmen, da sich in diesem Stadium für gewöhnlich etwaige Fehler noch beheben lassen. Nach Ablauf der Abrechnungsfrist sind bestimmte Fehler nicht mehr behebbar, so dass dies den vollständigen Ausschluss der Nachforderung bedeuten kann.