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Betriebskostenabrechnung

Sie als Vermieter sind gesetzlich verpflichtet jährlich über die Betriebskostenvorauszahlungen eine Abrechnung zu erstellen und diese dem Mieter zu übersenden. Meist stellen sich die folgenden Fragen:

  • Ist die Betriebskostennachforderung berechtigt oder eventuell ausgeschlossen?
  • Sind Einwendungen des Mieters zutreffend?
  • Können eventuelle Fehler noch korrigiert werden?
  • Was ist die Folge eines Abrechnungsfehlers?
  • Muss ich eine Abrechnung erstellen, auch wenn ich kein Geld vom Mieter bekomme?

Sie als Vermieter werden von Rechtsanwalt Müller bei der Prüfung und Durchsetzung von Betriebskostennachforderungen gegenüber Wohnraummietern unterstützt. Zahlt Ihr Mieter auf eine Betriebskostenabrechnung nicht und meldet sich auch sonst nicht, so empfehlen wir umgehend zumindest eine Beratung in Anspruch zu nehmen, da sich in diesem Stadium für gewöhnlich etwaige Fehler noch beheben lassen. Nach Ablauf der Abrechnungsfrist sind bestimmte Fehler nicht mehr behebbar, so dass dies den vollständigen Ausschluss der Nachforderung bedeuten kann.

 

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Rechtsanwälte

Teipel & Müller

Bahnhofstraße 11

34497 Korbach

Telefon 05631 620300 

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