Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (m/w/d) gesucht weiterlesen
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Als Wohnraummietrecht wird die Überlassung von Räumlichkeiten (Mietobjekt) ausschließlich oder doch zumindest überwiegend zu Wohnzwecken gegen Zahlung eines Entgeltes (Mietzins) verstanden.
Dabei wird der Mieter vom Gesetz sehr umfassend vor eventuell nachteiligen Regelungen geschützt, welche dann unwirksam sind, so dass Sie als Vermieter einen kompetenten Ansprechpartner für etwaige Probleme benötigen.
Als Vermieter werden Sie von Rechtsanwalt Müller in folgenden Bereichen beraten und vertreten: