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Räumungsklage

Sie als Vermieter dürfen sich nicht einfach nach einer Kündigung oder sonstigen Beendigung des Mietvertrages wieder in den Besitz der Wohnung bringen, sofern der Mieter nicht bereit ist, die Wohnung an Sie geräumt herauszugeben. Ein derartiges Vorgehen kann zu Schadensersatzansprüchen seitens des Mieters Ihnen gegenüber führen, was Sie zwingend vermeiden sollten. Zudem kann ein derartiges Vorgehen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Meist stellen sich die folgenden Fragen:

  • Wie komme ich wieder an den Besitz der Wohnung?
  • Soll die Rückgabe der Wohnung zusammen mit Zahlungsansprüchen gerichtlich geltend gemacht werden?
  • Wie lange kann sich ein derartiges Verfahren hinziehen?
  • Welche Kosten entstehen, wenn der Mieter nicht freiwillig auszieht?

Sie als Vermieter werden von Rechtsanwalt Müller bei der gerichtlichen Durchsetzung des Räumungsanspruches unterstützt und beraten.

 

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Rechtsanwälte

Teipel & Müller

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