Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (m/w/d) gesucht weiterlesen
Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) gesucht weiterlesen
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (m/w/d) gesucht weiterlesen
Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) gesucht weiterlesen
Sie als Vermieter dürfen sich nicht einfach nach einer Kündigung oder sonstigen Beendigung des Mietvertrages wieder in den Besitz der Wohnung bringen, sofern der Mieter nicht bereit ist, die Wohnung an Sie geräumt herauszugeben. Ein derartiges Vorgehen kann zu Schadensersatzansprüchen seitens des Mieters Ihnen gegenüber führen, was Sie zwingend vermeiden sollten. Zudem kann ein derartiges Vorgehen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Meist stellen sich die folgenden Fragen:
Sie als Vermieter werden von Rechtsanwalt Müller bei der gerichtlichen Durchsetzung des Räumungsanspruches unterstützt und beraten.