Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (m/w/d) gesucht weiterlesen
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Für Sie als Vermieter tritt häufig die Situation ein, dass der Mieter keine Miete mehr bezahlt, gleichwohl auch weiterhin Heizung und Warmwasser verbraucht und Sie für diese Versorgungsleistungen zunächst in Vorleistung treten müssen. Die erfolgreiche Betreibung dieser Kosten aus der Betriebskostenabrechnung ist in den meisten Fällen nicht zu erwarten. Meist stellen sich die folgenden Fragen:
Sie als Vermieter werden von Rechtsanwalt Müller bei sämtlichen Fragen rund um die Möglichkeit der Vornahme von Versorgungssperren beraten und bei der Durchsetzung der Versorgungssperren unterstützt.