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Vertragsgestaltung

Sie als Vermieter haben grundsätzlich nur einmal die Möglichkeit den Vertrag abzuschließen und Ihrer Vorstellungen einfließen zu lassen. Fehler in diesem Bereich können schwerwiegende finanzielle Folgen für Sie haben, da diese in der Regel nicht ohne weiteres korrigiert werden können. In der Praxis treten immer wieder schwerwiegende Fehler bei der Wahl der Vertragspartner, der Vereinbarung von Betriebskosten, der Vereinbarung einer Kaution, der Vereinbarung von Schönheitsreparaturen, der Vereinbarung von Staffelmieten auf. Meist stellen sich die folgenden Fragen:

  • Reicht eine Person als Vertragspartner aus oder, sollten besser mehrere Mieter in den Vertrag aufgenommen werden?
  • In welcher Höhe kann eine Kaution vereinbart werden?
  • Ist eine zeitliche Befristung möglich?
  • Kann die Kündigung wirksam ausgeschlossen werden?
  • Soll über die Betriebskosten jährlich abgerechnet werden oder, soll eine Pauschale ohne Abrechnung vereinbart werden?
  • Können Mieterhöhungen bereits bei Vertragsabschluss vereinbart werden (Staffelmiete)?
  • Sollen Schönheitsreparaturen zu Beginn, während oder am Ende des Mietverhältnisses ausgeführt werden?

Sie als Vermieter werden von Rechtsanwalt Müller bei der Vertragsgestaltung unterstützt und dahingehend beraten, welche Regelungen zwingend im Vertrag enthalten sein sollten. Zudem werden Sie auf eine rechtssichere Regelung Ihrer Wünsche im Vertrag hingewiesen.

 

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Rechtsanwälte

Teipel & Müller

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34497 Korbach

Telefon 05631 620300 

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