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Pachtrecht

Unter einem Pachtvertrag wird die Überlassung eines Objektes einschließlich Inventar verstanden, damit der Pächter mit diesem fremden Eigentum Einnahmen erwirtschaften kann. Der typische Fall eines Pachtvertrages liegt bei einem Gaststättenvertrag vor.

Die Einordnung, ob ein Pachtvertrag oder ein gewerblicher Mietvertrag vorliegt, ist für die Verpflichtungen aus dem Vertrag und die Kündigungsfristen wichtig.

Dabei ist nicht zwingend maßgeblich, wie die Parteien ihren Vertrag bezeichnen, da durch die Bezeichnung nicht der Vertragstyp abschließend festgelegt wird. Es kommt entscheidend auf den Inhalt des Vertrages an.

Sie werden von Rechtsanwalt Müller in folgenden Bereichen beraten und vertreten:

 

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Rechtsanwälte

Teipel & Müller

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